Finanzielle Regelungen und Versicherungsfragen
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Bestattungskosten können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn sie aus dem Nachlass nicht gedeckt werden können und Sie die Kosten selbst tragen. Es gilt eine zumutbare Eigenbelastung.
Primär werden die Kosten aus dem Nachlass bezahlt. Reicht dieser nicht aus, sind die Erben oder unterhaltspflichtigen Angehörigen verantwortlich. Bei Bedürftigkeit kann das Sozialamt eine Sozialbestattung finanzieren.
Bankkonten werden nach dem Tod nicht automatisch gesperrt. Mit einer Vollmacht über den Tod hinaus können Bevollmächtigte weiter darauf zugreifen. Ohne Vollmacht benötigen Erben einen Erbschein oder ein notarielles Testament, um Zugang zu erhalten.